für Fahrzeugbesichtigungen, Kaufberatung und Zulassungsdienstleistungen
Stand: November 2025
§ 1 Geltungsbereich und Anbieter
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge zwischen KFZ-Kaufberatung Braun, Inhaber: Jamain Braun, Am Wald 3, 65207 Wiesbaden (nachfolgend "Auftragnehmer") und dem Kunden (nachfolgend "Auftraggeber").
(2) Der Auftragnehmer bietet Dienstleistungen in den Bereichen Fahrzeugbegutachtung und KFZ-Zulassungswesen an. Diese Leistungen können sowohl kombiniert als auch unabhängig voneinander (als Einzelauftrag) gebucht werden.
(3) Die Leistungen richten sich primär an Verbraucher im Sinne des § 13 BGB.
§ 2 Leistungsgegenstand: Fahrzeugbesichtigung & Kaufberatung
(1) Der Auftragnehmer führt eine fachkundige Begutachtung von Kraftfahrzeugen durch. Es handelt sich um eine beratende Dienstleistung. Der Auftragnehmer tritt ausdrücklich nicht als Verkäufer oder Vermittler des Fahrzeugs auf.
(2) Art und Umfang der Prüfung:Die Prüfung erfolgt ausschließlich als zerlegungsfreie Sicht- und Funktionsprüfung.
(3) Momentaufnahme:Der Zustandsbericht spiegelt ausschließlich den Zustand des Fahrzeugs zum exakten Zeitpunkt der Besichtigung wider. Er stellt keine Prognose für die Zukunft dar.
(4) Keine Garantie/Gewährleistung für das Fahrzeug:Der Auftragnehmer übernimmt keine Garantie oder Gewährleistung für die Beschaffenheit, Haltbarkeit oder Mängelfreiheit des Fahrzeugs. Das Risiko eines späteren Defekts (z. B. Motorschaden nach Kauf) trägt allein der Käufer.
(5) Einschränkungen bei der Unterbodenprüfung:Die im Rahmen der Leistungspakete angebotene Sichtprüfung des Fahrzeugunterbodens mittels technischer Hilfsmittel (mobile Auffahrrampen) steht ausdrücklich unter dem Vorbehalt der technischen und örtlichen Durchführbarkeit am Besichtigungsort. Der Auftragnehmer ist nicht zur Verwendung der Auffahrrampen verpflichtet, wenn:
In diesen Fällen beschränkt sich die Prüfung des Unterbodens auf die visuelle Inaugenscheinnahme, soweit diese ohne Hilfsmittel möglich ist (z. B. Knieprobe, Spiegel). Da der Auftragnehmer die erforderliche Ausrüstung und Arbeitsbereitschaft bereitstellt, führt der Entfall der Rampennutzung aus den genannten Gründen zu keiner Minderung des vereinbarten Gesamtpreises.
(6) Probefahrt:Eine Probefahrt erfolgt grundsätzlich nur, wenn das Fahrzeug angemeldet und versichert ist und der Verkäufer zustimmt. Der Auftragnehmer führt die Probefahrt in der Regel als Beifahrerdurch, um Geräusche und Fahrverhalten zu beurteilen. Ein Anspruch darauf, dass der Auftragnehmer das Fahrzeug selbst steuert, besteht nicht. Führt der Auftragnehmer das Fahrzeug auf expliziten Wunsch des Auftraggebers selbst, stellt der Auftraggeber den Auftragnehmer von jeglicher Haftung für leichte Fahrlässigkeit bei Unfallschäden frei, soweit diese nicht durch eine Versicherung gedeckt sind (z. B. Selbstbeteiligung).
(7) Beeinträchtigungen durch Witterung, Licht und Pflegezustand:Der Auftraggeber erkennt an, dass die Aussagekraft der Sichtprüfung (insbesondere Lack- und Karosseriecheck) maßgeblich von den äußeren Umständen abhängt. Der Auftragnehmer haftet nicht für das Übersehen von optischen Mängeln (z. B. Kratzer, Dellen, Hologramme, Nachlackierungen, Hagelschäden), wenn diese aufgrund folgender Umstände nicht oder nur schwer erkennbar waren:
§ 3 Leistungsgegenstand: Zulassungsdienst
(1) Der Auftragnehmer übernimmt die behördliche An-, Ab- oder Ummeldung von Kraftfahrzeugen. Die Leistung umfasst die Einreichung der Unterlagen bei der zuständigen Behörde und die Rückgabe der bearbeiteten Dokumente an den Auftraggeber.
(2) Mitwirkungspflicht:Der Auftraggeber ist verpflichtet, alle für die Zulassung erforderlichen Original-Dokumente (z. B. Zulassungsbescheinigung Teil I & II, Ausweisdokumente, eVB-Nummer, SEPA-Mandat) vollständig und gültig zu übergeben.
(3) Haftungsausschluss bei Ablehnung:Der Auftragnehmer schuldet die ordnungsgemäße Einreichung, aber keinen Zulassungserfolg, sofern dieser von der Behörde verweigert wird. Der Auftragnehmer haftet nicht für Ablehnungen aufgrund von:
(4) Wird die Zulassung aus Gründen verweigert, die der Auftraggeber zu vertreten hat (z. B. fehlende Papiere, Steuerschulden), bleibt der Anspruch auf die vereinbarte Servicegebühr in voller Höhe bestehen.
(5) Versandrisiko und Dokumentenverlust:Der Versand von Dokumenten an den Auftraggeber erfolgt auf dessen Gefahr. Für den Verlust von Dokumenten auf dem Postweg oder bei der Behörde haftet der Auftragnehmer nicht. Im Falle eines Verlustes von Dokumenten, während diese sich in der Obhut des Auftragnehmers befinden, haftet dieser nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Haftung ist der Höhe nach auf die amtlichen Gebühren für die Wiederbeschaffung der Dokumente begrenzt.
§ 4 Stornierung und Termine
(1) Kann der vereinbarte Termin nicht wahrgenommen werden, bitten wir um rechtzeitige Information.
(2) Stornierungen durch den Auftraggeber sind bis zum Beginn der Anreisedes Auftragnehmers kostenfrei möglich.
(3) Vergebliche Anfahrt:Ist das Fahrzeug am Besichtigungsort nicht verfügbar (z. B. zwischenzeitlicher Verkauf) oder erscheint der Verkäufer nicht zum vereinbarten Termin, obwohl der Auftragnehmer bereits vor Ort ist oder die Anreise angetreten hat, hat der Auftraggeber die tatsächlich angefallenen Fahrtkosten sowie eine Aufwandspauschale in Höhe von 50 % des vereinbarten Auftragswerteszu tragen. Dies gilt nicht, wenn der Auftraggeber das Scheitern des Termins nicht zu vertreten hat (höhere Gewalt).
§ 5 Preise und Zahlungsbedingungen
(1) Es gelten die vereinbarten Preise. Als Kleinunternehmer im Sinne von § 19 Abs. 1 UStG wird keine Umsatzsteuer berechnet.
(2) Der Kunde kann wählen zwischen folgenden Zahlungsarten:
(3) Gebühren der Zulassungsstelle (Amtliche Gebühren) und Kosten für Kennzeichen sind – sofern nicht anders vereinbart – vom Auftraggeber zu erstatten oder werden verauslagt und weiterberechnet.
§ 6 Haftung
(1) Für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit haftet der Auftragnehmer unbeschränkt.
(2) Für sonstige Vermögensschäden (z. B. übersehene Mängel, fehlerhafte Beratung) haftet der Auftragnehmer nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
(3) Eine Haftung für Mängel, die bei einer reinen Sichtprüfung ohne Demontage und ohne Werkstattbedingungen nicht erkennbar waren (versteckte Mängel), ist ausgeschlossen.
§ 7 Widerrufsrecht
Verbrauchern steht bei Fernabsatzverträgen (Buchung per Telefon, E-Mail, Messenger) ein gesetzliches Widerrufsrecht zu. Die detaillierte Widerrufsbelehrung sowie das Muster-Widerrufsformular werden dem Kunden gesondert zur Verfügung gestellt.
§ 8 Schlussbestimmungen
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. (2) Gerichtsstand ist, soweit gesetzlich zulässig, der Sitz des Auftragnehmers (Wiesbaden).